In der Schweiz kommen die Eltern für die Ausbildung der Kinder auf. Wenn diese nachweisbar (unter Vorlage von Steuer- und Einkommenserklärung etc.) nicht in der Lage sind, die Erstausbildung zu finanzieren, besteht eventuell die Möglichkeit, Stipendien zu beantragen.
Wir raten, zuerst im Wohnland der Eltern abzuklären, ob dort ein Antrag auf Stipendien gestellt werden kann.
Die Kantone vergeben mit wenigen Ausnahmen keine Stipendien für Ausbildungen im Ausland.
Es lohnt sich, vorgängig genau abzuklären, was genau anerkannt wird und welche zusätzlichen Leistungen oder Prüfungen für eine Ausbildung, eine Weiterbildung oder eine Arbeit in der Schweiz erforderlich sind.
In der Schweiz existiert keine allgemeine Stelle für Zulassungs- bzw. Anerkennungsfragen. Je nach Vorbildung und Beruf sind andere Kontaktstellen zuständig.
Um in der Schweiz mit einem ausländischen Abschluss arbeiten zu können, hängt davon ab, ob der ausländische Abschluss (Diplom) zu einem reglementierten Beruf führt oder nicht.
Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung des ausländischen Abschlusses zwingend erforderlich, weil für die Berufsausübung gesetzlich ein bestimmtes Diplom oder ein Ausweis verlangt wird. Hier finden Sie weitere Informationen und die Liste der reglementierten Berufe https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html .
Für universitäre Abschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf führen, kann eine Niveaubescheinigung/Bewertung beantragt werden.
Gerne leiten wir Sie an die richtige Stelle weiter: info@educationsuisse.ch
Um in der Schweiz eine Ausbildung zu machen oder einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, sind meist gute bis sehr gute Kenntnisse in mindestens einer Landessprache notwendig.
Wir empfehlen deshalb, sich schon vor dem Beginn einer Ausbildung in der Schweiz gute Kenntnisse der Landessprache anzueignen. In Ergänzung dazu bieten zahlreiche Sprachschulen in allen grösseren Städten der Schweiz Sprachkurse für alle Niveaus an.
Kantonale Stipendien
Junge Auslandschweizer:innen haben in den meisten Fällen die Möglichkeit, für ihre Ausbildung in der Schweiz bei ihrem Heimatkanton ein Stipendium zu beantragen. Das Stipendienwesen ist kantonal geregelt. Damit variieren sowohl die Voraussetzungen als auch die Stipendienhöhe von Kanton zu Kanton und die notwendigen Formalitäten und Fristen können sehr unterschiedlich sein.
Beitragsberechtigt sind nur Erstausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit (z. B. Matur und anschliessendes Hochschulstudium oder Berufslehre und anschliessender Besuch einer Fachhochschule) an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten.
Gerne begleiten wir Sie bei der Gesuchsstellung: info@educationsuisse.ch
Zusatzstipendien und Darlehen educationsuisse
educationsuisse hat die Möglichkeit, in Härtefällen (z. B. kein kantonales Stipendium möglich oder nur ein tiefes kantonales Stipendium) Stipendien und Darlehen zu gewähren.
Weitere private Stiftungen
Es gibt zahlreiche private Stiftungen, die ebenfalls Stipendien oder Darlehen gewähren können.
Voraussetzung für die Zulassung in ein Bachelor-Studium ist ein eidgenössisch anerkanntes Maturitätszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Diplom. Die Hochschulen legen für die ausländischen Diplome länderspezifisch bestimmte Standards fest. Die aktuellen Bestimmungen sind online einsehbar: https://www.swissuniversities.ch/themen/zulassung/zulassung-universitaere-hochschulen/laender
Für die Zulassung an eine Fachhochschule wird normalerweise eine Berufslehre mit anschliessender Berufsmaturität oder eine gymnasiale Matur mit anschliessendem Praktikumsjahr vorausgesetzt. Wir empfehlen, die Zulassungsbedingungen direkt mit der Fachhochschule abzuklären.
Bei den Pädagogischen Hochschulen variieren die Zulassungsbedingungen je nach Studiengang.
Die höhere Berufsbildung ermöglicht Berufsleuten mit abgeschlossener beruflicher Grundbildung eine Spezialisierung und ein Vertiefen des Fachwissens.
Eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen
Eine Berufsprüfung (eidgenössischer Fachausweis FA) führt zu vertieftem Wissen in einem bestimmten Beruf. Öffentliche und private Berufsfachschulen sowie Verbände bieten Vorbereitungskurse an. Dieser Fachausweis bestätigt die fachliche Qualifikation, um eine Vorgesetztenrolle im unteren Kader zu bekleiden.
Wer die höhere Fachprüfung (HFP), bzw. Meisterprüfung besteht, erhält ein eidgenössisches Diplom. Dies ist meist die Voraussetzung für eine Vorgesetztenstellung im mittleren Kader oder zur Führung eines eigenen Betriebes.
Höhere Fachschulen
Höhere Fachschulen (HF) richten sich an Berufsleute mit einem eidgenössisch anerkannten Abschluss oder einer gleichwertigen Qualifikation. Sie bieten Lehrgänge (2 oder 3 Jahre in Vollzeit oder berufsbegleitend) mit hohem Praxisbezug an, die zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom führen. Dieses qualifiziert für anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten und mittlere Kaderfunktionen.
Sie sind alle gleichwertig, aber unterschiedlich in ihrer universitären Ausrichtung.
Alle Hochschulen, mit Ausnahme einer Fachhochschule, sind öffentliche Institutionen. Sie bieten Studiengänge, die nach dem Bologna-System mit dem ECTS-Punkte-System organisiert sind, auf welches sich 49 europäische Länder geeinigt haben.
Der Studienzyklus gliedert sich somit in mehrere aufeinanderfolgende Stufen: Bachelor und Master (und Doktorat / PhD). Das Grundlagenstudium, also der Bachelor, dauert in der Regel 6 Semester mit 180 ECTS. Das weiterführende Master-Studium dauert in der Regel 3-4 Semester mit 90-120 ECTS.
Die Universitäten bieten Studien in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, in Mathematik und Naturwissenschaften und in Geistes- und Sozialwissenschaften an, währendem die Eidgenössischen Technischen Hochschulen ETH (Zürich) und EPF (Lausanne) sich auf die Ingenieur-, Mathematik- und Naturwissenschaften konzentrieren.
Die Fachhochschulen sind spezialisiert auf praxisnahe Studiengänge vor allem in den Bereichen Gesundheit, Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaft, innovative Technologien, Musik und Kunst.
Die Pädagogischen Hochschulen bilden Studierende zu qualifizierten Lehrpersonen für die verschiedenen Schulstufen aus.
Die Berufslehre ist in der Schweiz die häufigste Form der Ausbildung nach der obligatorischen Schule und geniesst einen sehr guten Ruf. Die Jugendlichen wählen einen von rund 250 möglichen Berufen aus und suchen sich selbstständig eine entsprechende Lehrstelle.
Während einer Lehre besucht der Lernende in der Regel 1-2 Tage in der Woche die Berufsschule und 3-4 Tage arbeitet er im Lehrbetrieb. Ab dem ersten Lehrjahr erhält der Lernende einen bescheidenen Lohn. Es gibt auch einige wenige Vollzeitschulen.
Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest EBA (2 Jahre)
Die zweijährige Grundbildung mit eidgenössischem Attest ermöglicht auch schulisch Schwächeren einen Beruf zu erlernen.
Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ (3-4 Jahre)
Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, mit dem eine drei- oder vierjährige Lehre abgeschlossen wird, qualifiziert zur Ausübung eines bestimmten Berufes. Während oder nach der Lehre ist es möglich, die Berufsmatura zu absolvieren, welche den Weg an die universitären Fachhochschulen öffnet. Diese bieten wie die «traditionellen» Universitäten, Bachelor- und Masterstudiengänge an, die sehr praxisorientiert sind.
Maturitätsschulen (gymnasiale Matur)
Die gymnasiale allgemeinbildende Ausbildung dauert drei bis vier Jahre und führt zu einem schweizerisch anerkannten Maturitätsausweis. Die gymnasiale Schweizer Maturität ermöglicht den direkten Zugang an eine der zehn schweizerischen Universitäten oder an die Technischen Hochschulen (ETH Zürich, EPF Lausanne) sowie zu den pädagogischen Hochschulen. Inhaber einer gymnasialen Maturität können aber auch eine Berufslehre absolvieren oder mit einem Jahr Praktikum an einer Fachhochschule studieren.
Fachmittelschulen
Diese Schulen sind eine Alternative zwischen Gymnasium und Berufsausbildung. Sie vermitteln eine vertiefte Allgemeinbildung, bieten berufsfeldbezogene Fächer an und unterstützen den Berufsentscheid.
Es können ein Fachmittelschulausweis sowie die Fachmaturität FMS erworben werden. Der Ausweis einer Fachmittelschule ist der Zugang zu Höheren Fachschulen im absolvierten Berufsfeld. Mit einer einjährigen Zusatzausbildung kann das Fachmaturitätszeugnis erlangt werden. Dies ermöglicht den Zugang zu bestimmten Fachhochschulstudiengängen.
Im Anschluss an die obligatorische Schule beginnt für die 15 bis 16-jährigen Jugendlichen die post-obligatorische Ausbildung auf Sekundarstufe ll. Jetzt dürfen sich die Jugendlichen zwischen allgemeinbildenden (gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen) und berufsbildenden Ausbildungsgängen (berufliche Grundbildung) entscheiden.
Es handelt sich bei allen Ausbildungen um Vollzeitausbildungen, deren Dauer zwischen zwei bis vier Jahren variiert.
Die obligatorische Schulbildung an einer öffentlichen Schule ist für alle Kinder kostenlos, da sie gemeinsam vom Kanton und der Gemeinde finanziert wird. 95 % der Schüler:innen besuchen öffentliche Einrichtungen. Für diejenigen, welche aus dem Ausland kommen, werden besondere Anstrengungen zu deren Integration unternommen.
Die schweizerischen Hochschulen (Universitäten) entscheiden in eigener Kompetenz, ob und unter welchen Bedingungen eine Zulassung mit ausländischem Vorbildungsausweis erfolgt.
Manchmal muss die Ergänzungsprüfung ECUS erfolgreich absolviert werden. Einige private Einrichtungen bieten Vorbereitungskurse dazu an.
Oft ist es schwierig, direkt nach der obligatorischen Schulzeit einen Ausbildungsplatz zu finden. Dies gilt nicht nur für junge Auslandschweizer:innen, sondern auch für viele Jugendliche, die in der Schweiz aufgewachsen sind.
Die Gründe dafür sind vielfältig: mangelnde Sprachkenntnisse, eine unzureichende Allgemeinbildung, die Jugendlichen können sich noch nicht sofort für eine Ausbildung entscheiden oder sie finden keinen Ausbildungsplatz etc. Um diesen Jugendlichen mehr Zeit zu geben, bieten viele private und öffentliche Schulen spezielle Kurse an (10. Schuljahr, berufsvorbereitende Kurse, Integrationsklassen für fremdsprachige Jugendliche usw.).
Dieses Angebot kann, je nach Kanton sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist, sich frühzeitig anzumelden. Nicht immer sind diese Brückenangebote stipendienberechtigt.
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