Die 17 Schweizerschulen im Ausland sind Privatschulen. Ihre Anerkennung durch die offizielle Schweiz und die Erfüllung der Gesetzesbestimmungen berechtigen sie zu einer finanziellen Unterstützung durch den Bund.
Die Prüfung allfälliger Bewerbungen und die Kontakte mit interessierten Lehrkräften übernehmen die Schulen selbst. Allgemeine Listen von Bewerberinnen und Bewerbern werden keine geführt.
Für eine Anstellung als Schweizer Lehrperson gelten folgende Bedingungen:
- Besitz einer Schweizer Lehrbefähigung oder eines von der EDK anerkannten Patents
- Unterrichtserfahrung in der Schweiz erwünscht
- Kenntnisse der Landessprache oder Bereitschaft diese zu erlernen