Behörden und Gesetzestexte

educationsuisse ist Teil eines Netzwerks zwischen EDI, EDA, KVSBA, Patronatskantonen und den Schweizerschulen im Ausland. Nachstehend finden Sie nebst Organigramm kurze Erklärungen zur Zusammenarbeit mit den Behörden und weiterführende Links.

Organigramm

Organigramm des Netzwerkes zwischen educationsuisse und den verschiedenen Behörden.

Bund

Der Bundesrat ist für die Anerkennung der Schweizerschulen im Ausland zuständig. Er gibt bei parlamentarischen Vorstössen eine Stellungnahme ab.

EDA / Schweizer Vertretung im Ausland

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterstützt die Schulen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Delegierte der Schweizer Vertretungen im Ausland sind mit Beobachterstatus im Schulrat der jeweiligen Schule vertreten; sie sind für die Überwachung der Schulen vor Ort zuständing.

In der Schweiz pflegt educationsuisse den Kontakt über die EDA-Abteilung Konsularische Direktion. Ein:e Vertreter:in dieser Abteilung wohnt jeweils auch als Gast den Vorstandssitzungen von educationsuisse bei.

Im Bereich «Schweizerschulen im Ausland» wird educationsuisse vom EDA aufgrund einer Leistungsvereinbarung mit einem Bundesbeitrag unterstützt.

EDI / Bundesamt für Kultur

Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) hat die Oberaufsicht und die Festlegung der Subventionskriterien inne.

Im Bereich «Rund um das Thema Ausbildung in der Schweiz» wird educationsuisse mit einem Bundesbeitrag des Bundesamtes für Kultur (BAK) im EDI unterstützt.

Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (KVSBA)

Die KVSBA hat eine beratende Funktion gegenüber dem Bundesamt für Kultur (BAK). educationsuisse ist in der Person des:r Geschäftsführers:in in dieser Kommission vertreten.

Patronatskantone

Der oder die Patronatskantone der jeweiligen Schweizerschule im Ausland haben die pädagogische Aufsicht und beraten die Schulen sowohl in pädagogischen als auch administrativen Belangen.

Links zu Behörden und Gesetzestexten